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Wie werden Lebensmittelfarbstoffe vom Gesetzgeber geregelt?

Die Europäische Parlaments- und Ratsrichtline 94/36/EC über die Verwendung von Farben in Nahrungsmitteln und die Richtlinie der Kommission 95/45/EC über die spezifischen Reinheitskriterien von Farben für die Verwendung in Nahrungsmitteln sind die wichtigsten Vorschriften in der Europäischen Union. Diese Richtlinien sind in den verschiedenen Mitgliedstaaten umgesetzt. Im wesentlichen werden in diesen Richtlinien Listen erlaubter Farben definiert, die die spezifischen Reinheitskriterien erfüllen. Die Sicherheit aller Farbstoffe, ob natürlichen Ursprungs oder synthetisch produziert, wird genauestens kontrolliert und regelmä ßig neu abgestimmt. Auf EU-Ebene sind alle für den Gebrauch genehmigten Farbzusatzstoffe vom w issenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel (SCF) bewertet worden. Der SCF ist eine Gruppe wissenschaftlicher Experten von allen Mitgliedsstaaten und werden von der Europäischen Kommission ernannt. Für einen Lebensmittelfarbstoff legt der SCF eine vertretbare tägliche Einnahmemenge (ADI) fest, die die Menge eines bestimmten Farbstoffes darstellt, die vom Ausschuss aus bei einem lebenslangen täglichen Konsum für sicher betrachtet wird. Nur auf diese Weise genehmigten Lebensmittelfarbstoffen wird eine E-Nummer gegeben und dies ist ein Indikator der europäischen Sicherheitszulassung sowie eine einfache und bequeme Art, die erlaubten Lebensmittelfarbstoffe quer durch die verschiedenen Sprachen der EU zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der Lebensmittelfarbstoffe durch ihren spezifischen Namen oder die E-Nummern in der Zutatenliste auf der Verpackung hilft den Konsumenten fundierte Entscheidungen zu treffen.

 


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