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Wie werden Lebensmittel, die GVO-Produkte enthalten, gekennzeichnet?

Die Kennzeichnung ist ein wichtiger Schritt, um die Konsumenten darüber zu informieren, welche Lebensmittel oder Inhaltsstoffe gentechnisch verändert wurden. Der Konsument hat das Recht zu wissen, ob das Produkt seiner Wahl gentechnisch verändert wurde bzw. ob es Inhaltsstoffe enthält, die aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen wurden.

Da in diesem Bereich jedoch diverse Rechtsfragen zu berücksichtigen sind, nimmt die Gesetzgebung zur Entwicklung durchführbarer und klarer Regeln viel Zeit in Anspruch. Diese Regeln müssen auf EU-Level einheitlich festgelegt werden.

Zum heutigen Zeitpunkt muß nicht gekennzeichnet werden, wenn ein Nahrungsmittel Zutaten enthält, die von Tieren stammen, denen gentechnisch verändertes Futter zugeführt wurde. Zur besseren Information des Konsumenten haben einige Hersteller und Einzelhändler damit begonnen, solche Zusätze freiwillig auf den Produkten zu kennzeichnen.

Trotz dieser schwierigen Situation wurden Fortschritte erzielt und erste Gesetze sind vorhanden. Die EU-Behörde, die die Kennzeichnung von GV-Soja und GV-Mais überwacht, hat grundsätzlich festgelegt, daß Lebensmittel, die verändertes Eiweiß oder veränderte DNA aus GM-Soja oder -Mais enthalten, entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Diese Bestimmung wird höchstwahrscheinlich zukünftig auch auf alle anderen gentechnisch veränderten Inhaltsstoffe EU-weit übertragen werden.

Weitere Informationen unter:

http://www.transgen.de



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